1. Vertragsgegenstand
- Das Angebot und die Leistungen der Firma calldienst telefonservice & sekretariatsservice - bundesweit (nachfolgend calldienst genannt) richtet sich ausschließlich an gewerblich tätige Unternehmen, Existenzgründer, Handelsvertreter, Versicherungsfachleute sowie Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure und Steuerberater. Privatpersonen und Endverbraucher sind für die Dienstleistungen von calldienst ausgeschlossen.
- Die Parteien machen ausschließlich folgende drei Elemente zum Bestandteil ihres Vertrages: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Leistungsbeschreibung des Dienstes, der zusätzlichen Optionen und die dazugehörige Preise.
- Abweichende AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise erkennt calldienst nur an, wenn sie zum Vertragsabschluss vereinbart werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn calldienst in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- calldienst ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung des Telefonservice sowie diese AGB mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Die jeweilige Änderung wird calldienst dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
2. Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag kommt dann zustande wenn calldienst und der Dienstleistungsnehmer (im nachfolgenden Kunde) die Auftragsbestätigung unterschrieben haben. calldienst behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen ist oder das Mahnverfahren betrieben wird, versucht, eine weitere Registrierung vorzunehmen oder eine solche vorgenommen hat. Kosten, die dem calldienst dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- calldienst ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen, sowie die Nutzung der Dienste umgehend und ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzung seines Accounts und der Dienste von calldienst an Dritte zu überlassen oder sonst wie zu übertragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Wiederverkäufer ist. Als Dritter gilt jede natürliche oder juristische Person, die nicht in den persönlichen Daten des Kunden hinterlegt ist.
- Zudem kann calldienst vom Kunden die Vorlage von handels-, gesellschafts-, gewerbs- und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist calldienst berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass calldienst sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass calldienst diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B.: Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind.
- calldienst kann die tatsächliche Aktivierung zudem von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in Geld abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien auf jeden Fall einen Betrag von EUR 100,00 pro Dienst. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Pflicht von calldienst zur Verrechnung der Sicherheits- leistung mit noch offenen Forderung besteht vor Kündigung des Vertrages und Fälligkeit der letzten Rechnung nicht.
3. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Kunden selbst, sofern dies möglich ist, online vorzunehmen oder calldienst schriftlich mitzuteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Dienstleistungen von calldienst weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der calldienst zugerechnet werden.
- Der Kunde, soweit er einer vertraglichen oder gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, erklärt hiermit, dass calldienst zum Zwecke der Vertragserfüllung nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Er stellt calldienst von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit aufgrund der Pflicht des Kunden zur Verschwiegenheit gegen calldienst vorgegangen wird.
4. Pflichten von calldienst
- calldienst verpflichtet sich, ihre Leistungen ordentlich und sorgfältig zu erbringen. Da die calldienst im Rahmen ihrer Leistungserbringung auf die Hilfe und Unterstützung von Dritten, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, auf die sie keinen Einfluss hat, angewiesen ist, obliegt ihr keine Pflicht zur 100%igen Erreichbarkeit.
- calldienst hat mit allen Mitarbeitern eine vollumfängliche Verschwiegenheitsvereinbarung zu treffen.
5. Zahlungsmodalitäten
- Das Leistungsentgelt richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
.
- calldienst behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten.
- Der Kunde erhält monatlich per E-Mail seine Rechnung. calldienst lässt dem Kunden die Rechnung auf dessen Wunsch gegen Gebühr per Post zukommen. Die Rechnungsstellung wird zu Beginn des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats erfolgen.
- Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmitte:
Lastschriftverfahren für deutsche oder österreichische Bankkonten; Banküberweisung.
Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 7,50 pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 11. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall ist calldienst berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nachfolgenden Zinssatz) p. a. zu fordern. Falls calldienst in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Im Fall des Verzugseintritts ist calldienst berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens einzustellen. Die Einstellung der Dienste lässt die Pflicht zur Zahlung der offenen Rechnungsposten unberührt.
- Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist (10 Werktage) schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt calldienst die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet calldienst zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten von calldienst zu seinen Lasten und calldienst ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch calldienst anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.
6. Haftung
- Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von calldienst verursacht worden sind, wird ausgeschlossen.
- Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Telekommunikationsproviders oder in einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet calldienst dem Kunden nur insoweit, als der Telekommunikationsprovider nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung gegenüber calldienst haftet.
- Soweit calldienst im Innenverhältnis für das Handeln Dritter, derer sie sich zum Zwecke der Vertragserfüllung bedient, gegenüber dem Kunden einzustehen hat, ist die Haftung von calldienst dem Grunde und der Höhe nach auf den Anspruch gegenüber dem Dritten begrenzt. An Erfüllung Statt tritt calldienst hierzu diesen Anspruch gegenüber dem Dritten an den Kunden ab, den dieser hiermit annimmt. Die Abtretung umfasst auch die ggf. notwendige Übergabe von Urkunden und Verträgen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Kunde haftet calldienst gegenüber für alle Schäden, die aus der Verletzung der in Pflichten des Kunden vereinbarten Pflichten entstehen. Pauschal vereinbaren die Parteien einen Schadensersatz in Höhe von EUR 100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
7. Datenschutz
- calldienst erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen Nutzungsentgelte. Hierauf weist calldienst ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin.
- Im Rahmen der Registrierung werden von calldienst personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Hierzu zählen u.a. Informationen über Demographie, Interessen und Kundenverhalten. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt zu keiner Zeit.
- Bei Kündigung eines registrierungspflichtigen Dienstes werden die für den Kunden gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Im übrigen wird calldienst sämtliche Daten, die sie im Laufe der Leistungserbringung für und über den Kunden gesammelt hat, spätestens sechs Monate nach der endgültigen Vertragsbeendigung löschen. Die persönlichen Daten sind von dieser Löschung ausgenommen.
8. Kündigung
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann in Text- oder Schriftform erfolgen. Die mündliche Kündigung ist ebenfalls möglich.
- Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Der Kunde ist mit der Zahlung für zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil gegenüber calldienst in Verzug; oder
der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung eines Betrages in Verzug, welcher der durchschnittlichen Entgeltforderung von calldienst von zwei Monaten entspricht; insbesondere auch, wenn er bereits gezahlte Beträge im Wege der Rücklastschrift zurückgefordert hat oder
der Kunde wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit calldienst obliegenden Pflichten verstößt oder
dem Kunden, einem seiner Rechtsvorgänger oder einem seiner leitenden Angestellten und Mitarbeiter bereits früher gekündigt worden ist.
9. Schlussbestimmungen
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses Alle Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Calldienst ihrer Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit calldienst geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
- Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Helmstedt.
Stand: 01.06.2008 |